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Implantatpass

Der Implantatpass – Alles, was Sie wissen müssen

Der Implantatpass oder auch Implantatausweis genannt, ist ein sehr wichtiges Dokument und trägt maßgeblich zu Ihrer Sicherheit vor und nach einer anstehenden Operation bei. Was ein Implantatpass genau ist, welche Informationen dieser enthält und wie die Gesetzeslage zum Thema aussieht, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist ein Implantatpass?

Ein Implantatpass ist ein Dokument, das von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen nach einer Implantation ausgestellt wird. Seit Oktober 2015 ist die Ausstellung von Ärzten verpflichtend und dient als zusätzliche Sicherheit für Sie als Patient.

Der Implantatpass muss alle relevanten Informationen des eingesetzten Implantats enthalten, sodass auch weiterbehandelnde Ärzte und Sie als Patient eine genaue Übersicht in kompakter Form über den vorgenommenen Eingriff sowie das verwendete Produkt haben. Insgesamt ist der Pass damit elementar für die Überwachung und Dokumentation von beispielsweise Brustimplantaten.

Zu den relevanten Informationen des Ausweises zählen:

  • Name des Patienten
  • Datum der Implantation
  • Art, Typ, Herstellername und Seriennummer des Implantates
  • Name des behandelnden Arztes
  • Name der Einrichtung

Nach dem Einsetzen von Brustimplantaten findet sich im Implantatpass zudem die Information, welches Implantat für welche Seite der Brust verwendet wurde und welche Größe die Implantate haben.

Auch für Sie als Patient ist es immer sehr wichtig, dass Sie Bescheid wissen, welche Implantate verwendet wurden – beispielsweise, wenn neue Empfehlungen oder Pflichten bei der Verwendung von Medizinprodukte seitens der Hersteller festgelegt werden. Achten Sie daher darauf, dass Sie nach einem Eingriff einen entsprechenden Ausweis erhalten.

Was sind die Vorteile eines Implantatpasses?

Durch einen Implantatpass wird der Zugriff auf relevante Informationen nach dem Einsetzen von Implantaten deutlich erleichtert – sowohl für Sie als auch für behandelnde Ärzte. Dies geschieht durch eine lückenlose Dokumentation von der präoperativen Aufklärung bis hin zur postoperativen Nachsorge.

Diese Dokumentation kann unter anderem bei einem Implantatwechsel aus medizinischen Gründen sehr hilfreich sein. Brustimplantate können grundsätzlich sehr lange im Körper verweilen, daher müssen Sie sich um einen Wechsel meist keine Gedanken machen.

Bei schadhaften Medizinprodukten können die eingesetzten Implantate problemlos zum Hersteller zurückverfolgt werden, gleichzeitig können Patienten innerhalb kürzester Zeit ausfindig gemacht und behandelt werden. Somit soll die Verwendung von Implantaten unseriöser Einrichtungen verhindert werden und Ihre Sicherheit damit jederzeit gewährleistet sein.

Vor einem Eingriff sollten Sie sich sicher fühlen und keine Angst vor der Verwendung schadhafter Produkte verspüren – die Ausstellung eines Implantatpasses kann Ihnen diese Zweifel im Vorfeld nehmen.

Gesetzliche Verpflichtung für einen Implantatpass

Seit dem 01.Oktober 2015 ist die Aushändigung eines Implantatpasses nach dem Einsatz eines medizinischen Implantats verpflichtend. Dieser Pass muss von der entsprechenden Gesundheitseinrichtung, die medizinische Implantate einsetzen, ausgestellt und dem Patienten zur Verfügung gestellt werden.

Dies ist als Informations- und Dokumentationspflicht Bestandteil der Medizinprodukt-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gemäß §15 „Besondere Pflichten bei implantierbaren Medizinprodukten“. (1) Zusätzlich sind auch die Inhalte eines Implantatpasses gesetzlich geregelt. Bei Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben wird ein entsprechendes Bußgeld auferlegt.

Mit der Verpflichtung leistet der Gesetzgeber einen weiteren wichtigen Beitrag für die Patientensicherheit. Sie sollten Ihren Implantatpass unter den wichtigen Dokumenten aufbewahren und ebenso als Reisedokument mitführen.

Für welche Implantate wird ein Implantatpass ausgestellt?

Ein Implantatpass muss für alle Medizinprodukte der sogenannten Klasse III ausgestellt werden. Dies ist von der MPBetreibV geregelt. (2) Dazu zählen:

  • Alle aktiven Implantate mit eigener Energiequelle, wie Herzschrittmacher
  • Bandscheibenprothesen
  • Gelenkersatz-Implantate für Hüfte, Knie & Schulter
  • Gefäßprothesen
  • Brustimplantate

Zahnimplantate und resorbierbare Produkte fallen nicht unbedingt unter die Pflicht zur Ausstellung eines Implantatpasses, da der Mehraufwand laut Gesetzgeber nicht gerechtfertigt ist.

Was tun bei Verlust des Implantatpasses?

Grundsätzlich sollten Sie Ihren Implantatpass an einem sicheren Ort aufbewahren, sodass es nicht zu einem Verlust kommt. Sollten Sie den Pass dennoch verlieren, kontaktieren Sie den Arzt, der diesen ausgestellt hat. In einer seriösen Gesundheitseinrichtungen sollte eine mehrfache Dokumentation der verwendeten Implantate in Ihrer Patientenakte stattgefunden haben, sodass eine erneute Ausgabe Ihres Implantatpasses kein Problem darstellt.

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Bei Verlust Ihres Passes zögern Sie nicht, uns umgehend zu kontaktieren.

Quellen

1. https://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/__15.html
2. https://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/__13.html

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